Impressum + AGB

Verantwortlich

Coaching & Seminare Zende, Woest und Lang GbR

The Boss Factory

Gesellschafter:
Dietmar Zende
Ernesto Woest
Johann Lang

Oberer Haldenweg 12
88696 Owingen

07557-7499388
0173-3212 688

info(at)boss-factory.de

USt-IdNr.: DE352446556

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Teilnahme an Seminaren der Fa. “Coaching & Seminare Zende, Woest und Lang GbR”. Zusätzlich führt die Gesellschaft die Geschäftsbezeichnung “The BOSS FACTORY”.

1.        Begriffsbestimmungen, Allgemeines

Anbieter im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist “The BOSS FACTORY”. Die Vertragspartner des Anbieters sind die Teilnehmer. Sie buchen die vom Anbieter offerierten Seminare entweder für sich selbst oder für eine bestimmte Anzahl ihrer Mitglieder, Gesellschafter oder Angestellten.

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Anbieter und Teilnehmer. Sie gelten gegenüber solchen Teilnehmern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Anbieter, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

2.        Angebot und Vertragsabschluss

Der Anbieter informiert über die Internetseite www.boss-factory.de und über sonstige Medien, z.B. E-Mails, Flyer und Prospekte über die offerierten Seminare. Der Anbieter gibt hierdurch kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vielmehr wird dem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Seminar abzugeben.

Auf der Internetseite können die Teilnehmer die bereitgestellten Anmeldeformulare ausdrucken und ausfüllen. Die Anmeldung zu dem ausgewählten Seminar muss schriftlich erfolgen, d.h. per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg.

Der Teilnehmer gibt dieses Angebot bei Verwendung des Anmeldeformulars ab.

Nach Absendung der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail an die von ihm im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse. Diese Anmeldebestätigung ist keine Annahme des Angebots, sondern lediglich eine Information über den Eingang der Anmeldung unter Wiedergabe der wesentlichen Anmeldedaten.

Sofern Seminare Teilnehmerbegrenzungen vorsehen, kann der Anbieter die Anzahl der Einzelteilnehmer, die von dem Teilnehmer angemeldet werden können, begrenzen. Sollten trotz allem nicht genügend Plätze für alle angemeldeten Teilnehmer zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg durch den Anbieter zustande.

3.        Leistungen, Abänderung des Leistungsangebots

Der Anbieter wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Entsprechendes gilt für die Auswahl der Referenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (The BOSS FACTORY-Website, Flyer, Prospekte etc.).

Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder während der Durchführung des Seminars dann vorgenommen werden, wenn die Änderung oder die Abweichung zweckmäßig ist und soweit diese das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändert.

Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere, ähnlich qualifizierte Personen zu ersetzen.

Wesentliche Änderungen oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Ziffern werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Als wesentlich gelten insbesondere solche Änderungen, die sich auf den Ort und die Zeit der Seminardurchführung beziehen.

4.        Seminargebühr, Teilnehmerskripte und Zusatzleistungen

Von der Seminargebühr sind Vorträge an den gebuchten Seminartagen sowie Teilnehmerskripte und –unterlagen umfasst, soweit sie vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden und nicht etwas anderes vereinbart ist.

Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Anbieter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

Verpflegungs-, Reise-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart bzw. in der Seminarbeschreibung aufgeführt. Die Versorgung mit nichtalkoholischen Heiß- und Kaltgetränken während der Seminare ist hiervon ausgenommen und wird vom Anbieter übernommen.

5.        Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Seminargebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung ca. 4 Wochen vor der Durchführung des Seminars. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail oder postalisch.

Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter Ziffer 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr.

Der Teilnehmer ist Schuldner der Seminargebühr, auch wenn im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem entsendenden Auftraggeber etwas anderes geregelt ist.

Gerät der Teilnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Anbieters in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend gemacht werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.        Rücktritt/Umbuchung

Der Anbieter kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn im Falle einer durch das Leistungsangebot festgelegten Mindestteilnehmerzahl diese nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung abgesehen wird. Der Teilnehmer erhält davon unverzüglich eine entsprechende Mitteilung in Form einer Rücktrittserklärung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Eventuell anfallende Stornogebühren für Reise- und Übernachtungskosten der angemeldeten Teilnehmer können gegenüber dem Anbieter nur dann geltend gemacht werden, wenn er gemäß der Regelung in Ziff. 7 für den entstandenen Schaden haftet.

Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer in Schrift- oder Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden Stornogebühren in Höhe von 150,-€ fällig. Bei einer Absage weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Seminargebühren fällig. Bei einer Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn werden die Seminargebühren in voller Höhe fällig. Alternativ kann jederzeit eine Ersatzperson den Seminarplatz belegen. Hierfür fallen keine weiteren Bearbeitungskosten an.

Bei kurzfristiger Verhinderung (Krankheit) des Teilnehmers kann gegen eine Gebühr von 100,-€ auf ein anderes Seminar des Veranstalters umgebucht werden. Eine Erstattung der Seminargebühren ist nicht möglich.

Dem Teilnehmer bleibt in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des Anbieters nachzuweisen. Die Stornogebühren fallen auch dann an, wenn der Absage eine organisatorische Veränderung im Sinne der Ziff. 3 zugrunde liegt, die darin besteht, den Veranstaltungsort an einen vom ursprünglichen Veranstaltungsort mehr als 50 km entfernten Ort zu verlegen. Stornogebühren fallen nicht an, wenn der Veranstalter Seminare aus anderen Gründen stornieren muss (COVID-19).

Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Fall wird dem Teilnehmer keine Stornogebühr berechnet. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/-en ist/sind dem Anbieter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

Dem Teilnehmer steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs.1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

7.        Haftung

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.

Der Veranstalter übernimmt insbesondere keinerlei Haftung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die sich aus der Teilnahme an den besonderen “special outdoor Events” ergeben. Eventuelle Ansprüche sind direkt an die jeweilig durchführende Firma zu stellen.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Teilnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Anbieters liegt die oben beschriebene Verantwortlichkeit bei diesem. Räumlichkeiten von Dritten gelten als solche des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Teilnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.), es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

8.        Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung des Seminars erhält der Teilnehmer bzw. erhalten die jeweiligen Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Seminar.

9.        Datenerfassung / Datenschutz

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Anbieter und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen elektronisch speichern und nutzen. Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten und ggf. angefertigter Fotoaufnahmen der Seminargruppe zu Werbemaßnahmen auf der Internetseite des Anbieters einverstanden. Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Anbieters einverstanden.

Teilnehmer sowie deren entsendende Auftraggeber können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung nach Erteilung Ihrer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass Ihnen durch den Widerspruch – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – Kosten entstehen. Ein solcher Widerspruch ist an keine besondere Form gebunden und an folgende Kontaktdaten zu richten:

per E-Mail an:

info@boss-factory.de

oder per Postbrief an:

The BOSS FACTORY
Oberer Haldenweg 12
88696 Owingen

Sie können außerdem eine erteilte Einwilligung auch im Gesamten jederzeit durch eine Mitteilung, die an keine besondere Form gebunden ist, an obig genannte Kontaktdaten widerrufen.

Auch hierfür entstehen – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – keinerlei Kosten.

Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite des Anbieters jederzeit über die Schaltfläche “Datenschutz” abrufbar ist.

10.        Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Sollten sich einzelne Bestimmungen aus einem Vertrag oder dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen oder bei Durchführung eines Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Bedingungen noch die Wirksamkeit des Vertrags und/oder dieser Bedingungen im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.

Für gerichtliche Auseinandersetzungen wird Überlingen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehenden Streitigkeiten vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

11.         Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Bildquellen
  • © annebaek/ iStock
 
Betreuung, Entwicklung und Design

HaWe MEDIEN GmbH
Meersburger Str. 6
88090 Immenstaad
www.harrweber.de

Führung mit Coachingkompetenz

Modul 3

Aufbauend auf das Modul 1 steigen Sie hier tiefer in die Möglichkeiten des Coachings ein.  Weitere Tools helfen Ihnen die Mitarbeiter besser zu verstehen. Ihre Mitarbeiter fühlen sich noch besser eingebunden und danken es mit zusätzlicher Motivation.

Lernen Sie in kurzer Zeit, wie Sie noch tiefer in Problematik des “Mitarbeiter-Coaching” einsteigen können.  Sie werden selbst schwierigste Situationen meisterhaft handhaben. Mit den richtigen Tools lernen Sie, ihre Mitarbeiter sehr effektiv zu motivieren und Situationen konstruktive zu nutzen. Sie erhalten -zusammen mit dem Mitarbeiter-  zusätzliche Antriebskraft für neuartige Lösungen. Die praktischen Übungen helfen Ihnen, weitere Erfolge zu realisieren.

Seminarschwerpunkte:

  • Wie kann Coaching noch effektiver eingesetzt werden?
  • Vorteile von zusätzlichen Coaching-Tools
  • Mehr Verständnis in schwierigen Situationen
  • Besondere Werkzeuge
  • Grundhaltung und Prävention bei nahenden Problemsituationen
  • Praktische Übungen
  • Gastdozent: Extremsportler (Mentale Stärke, Durchhaltevermögen, Umgang mit dem Unbekannten)
  • Grenzerfahrung selbst erleben
  • Networking mit anderen Teilnehmern

Führung mit Mediationskompetenz

Modul 2

Aufbauend auf das Modul 1 lernen Sie in schwierigen Konfliktsituationen den Überblick zu bewahren. Selbst eskalierte Konflikte lassen sich mit diesen Kompetenzen zu einem positiven Ergebnis für alle Beteiligten bringen.

Lernen Sie in nur wenigen Tagen wie Sie Konflikten etwas positives abgewinnen können. Mit dem richtigen Umgang ermöglichen Sie es, auch erhitzte Konflikte  konstruktiv zu nutzen. Mit dieser Energie erhalten Sie Antriebskraft für neuartige Lösungen. Durch die praktischen Übungen werden Sie schnell in der Lage sein, im Alltag erste Erfolge zu realisieren.

Seminarschwerpunkte:

  • Was ist Mediation
  • Vorteile der Mediation
  • De-Eskalation von Konflikten
  • Besondere Werkzeuge
  • Grundhaltung und Prävention bei nahenden Konflikten
  • Praktische Übungen
  • Gastdozent: Extremsportler (Mentale Stärke, Durchhaltevermögen, Umgang mit dem Unbekannten)
  • Grenzerfahrung selbst erleben
  • Networking mit anderen Teilnehmern

Coaching- und Mediationskompetenz im Führungsalltag

Modul 1

Als Führungskraft den Alltag mit besonderen Elementen aus dem Coaching und der Mediation effektiver gestalten. Zufriedene Mitarbeiter und ausgeglichene Vorgesetzte werden durch nachhaltige Methoden mehr bewegen.

Kommt in einem Unternehmen Verkauf, Buchhaltung und Produktion zusammen, ist es so, als ob Welten aufeinander prallen. Unterschiedliche Meinungen führen schnell zu Konflikten. Dennoch sind diese Unterschiede notwendig für das Unternehmen. Es führt  zu wichtigen Veränderungen. Der Umgang mit diesen Situationen will jedoch gelernt sein, damit am Ende ein positives Ergebnis entsteht und keiner der Mitarbeiter und Vorgesetzten auf der Strecke bleiben.

Mit Werkzeugen aus Coaching und Mediation lernen Führungskräfte, wie aus scheinbar ausweglosen Konflikten wertvolle Perspektiven erarbeitet werden können.

Praktische Übungen vertiefen diese Situationen eindrucksvoll.

Seminarschwerpunkte:

  • Was ist Coaching / Mediation?
  • Möglichkeiten
  • Umgang mit Konflikten
  • Besondere Werkzeuge
  • Einsatzmöglichkeiten im Führungsalltag
  • Warum ist es so wirksam?
  • Lösungsfindung leicht gemacht
  • Praktische Übungen
  • Gastdozent: Extremsportler (mentale Stärke, Durchhaltevermögen, Umgang mit dem Unbekannten)
  • Grenzerfahrung selbst erleben
  • Networking